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APK AG: Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahren

Die APK AG, ein Recyclingunternehmen für komplexe Kunststoffabfälle mit Sitz in Merseburg, hat beim zuständigen Amtsgericht in Halle einen Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag am 29. Mai 2024 entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Bestandsinvestoren mit Bezug auf die künftige Entwicklung der APK AG sowie der Weiterentwicklung und Expansion ihrer hauseigenen Newcycling-Technologie, konnte über einen längeren Zeitraum keine Einigung bezüglich wichtiger Finanzierungsschritte erzielt werden. Die wirtschaftliche Lage der APK AG verschlechterte sich sukzessive und die beabsichtigten Ausbaupläne konnten in dieser Situation nicht umgesetzt werden

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der APK AG entschieden, den Schritt zur Eigenverwaltung zu wagen. Mit Blick auf die drohende, aber noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit war der Zeitpunkt gekommen, die Lage und Pläne der APK AG unter insolvenzrechtlichen Vorgaben voranzutreiben. Die Ziele, der Erhalt der APK AG in Merseburg sowie der Bau weiterer Großwerke für das Newcycling von post-consumer Verpackungsabfällen, bleiben vorrangig. Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt der Vorstand der APK AG handlungs- und weisungsbefugt. Während des anstehenden Transformationsprozesses hin zu neuen Investoren wird der Vorstand von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwaltsteam Dr. Georg Bernsau und Nadja Raiß von der internationalen Wirtschaftskanzlei K&L Gates unterstützt. Dies geschieht, um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens gerecht zu werden. „In den anstehenden Wochen werden wir jetzt Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten und interessierten Investoren gemeinsam mit dem Vorstand aufnehmen und auf der Grundlage dessen alle Möglichkeiten für die Fortführung der APK AG und des Newcyclings in Merseburg nutzen“, erläutert Dr. Georg Bernsau, der zum Generalbevollmächtigten und Mitglied der Geschäftsführung der APK AG ernannt wurde.

Um die Geschäftsführung während des Eigenverwaltungsverfahrens zu begleiten und die Interessen der Gläubiger zu wahren, hat das Amtsgericht Halle den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Geschäftsbetrieb in Merseburg wird auch im Eigenverwaltungsverfahren ohne Einschränkung aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APK AG in Merseburg wurden am 27. Mai bei einer Informationsveranstaltung über die Situation und das weitere Vorgehen informiert. Ihre Löhne und Gehälter werden für drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

 

www.apk.group

Foto: APK AG

 

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